Karl-Heim-Preis


Ausschreibungsmodalitäten

Einsendeschluß ist jeweils der 1. Juli des Jahres der Ausschreibung.

Die Arbeiten sind an die Geschäftsstelle der Karl-Heim-Gesellschaft einzusenden. Sie müssen bis zum Datum des Einsendeschlusses dort eingegangen sein.

Einzusenden sind:

Preisvergabe

Die Entscheidung wird bis zum 1. November des jeweiligen Jahres getroffen und danach den Bewerbern bekannt gegeben. Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preisträger hat der Karl-Heim-Gesellschaft kostenlos 5 Exemplare der veröffentlichten Form seiner Arbeit zu überlassen.